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    Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des sog. betrieblichen Rechnungswesens. Alle Vorgänge, die sich auf das jeweilige Unternehmen beziehen und sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden in der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. (Nicht nur) die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens muss transparent geführt und auf Verlangen der Steuerverwaltung vorgelegt werden.

    Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen bedienen sich hierbei sehr häufig einer externen Steuerberatungskanzlei, während sog. mittlere Unternehmen die Finanzbuchhaltung in aller Regel im Unternehmen selbst durch angestellte Mitarbeiter(innen) durchführen lassen. Zu den einzelnen Größenklassen der Unternehmen verweisen wir auf die Definition KMU.

    Im Gegensatz zu unserem Rechtsanwaltsbereich liegt unser Mandatsschwerpunkt in der Region, d.h. Thüringen sowie Mittel- und Nordhessen. Wir betreuen Mandanten aus nahezu allen Branchen und haben diese Branchen in der Regel auch bestimmten Mitarbeiterinnen zugeordnet, die damit auch die Besonderheiten der jeweiligen Branche kennen.

    => Umsatzsteuervoranmeldung

    => Dauerfristverlängerung

    Finanzbuchhaltung
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht