Die Aufgaben des Praxisabwicklers bestehen vom Umfang her in der Abwicklung schwebender Angelegenheiten, in der Identifizierung von Bearbeitungsrückständen und entsprechender Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Mandanten und in der Erledigung sogenannter dringender Arbeiten. Auch für Nachbesserungsarbeiten ist der Praxisabwickler zuständig. Für Gebührenansprüche und Kostenforderungen kann unter bestimmten Umständen ebenso eine Zuständigkeit gegeben sein.

Das Betreten der Praxisräume /Aushändigung der Akten, die Rechtsstellung gegenüber Dritten (insb. der Finanzverwaltung), das Auftreten gegenüber Mandanten und Dritten, die Führung von Anderkonten, die Anmietung von Büroräumen, bestehende oder neu zu begründende Arbeitsverhältnisse und nicht zuletzt die Aufbewahrung von Akten betreffen gleichermaßen mittelbar oder unmittelbar den Aufgabenkreis des Abwicklers.