BGH, Beschluss vom 24. Juni 2015 – IV ZR 248/14 –, juris Leitsatz Macht der Geschädigte seinen Anspruch nach rechtskräftigem Urteil im Haftpflichtprozess aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend, so sind zugleich geltend gemachte Kosten des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Streitwert nicht hinzuzurechnen; sie bleiben als Nebenforderung außer Betracht (Fortführung des Senatsurteils … Deckungsprozess gegen eine Berufshaftpflichtversicherung nach Haftpflichtprozess gegen einen Steuerberater weiterlesen
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