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Das Steuerrecht ist ein Spezialbereich des sog. öffentlichen Rechtes. Die Abgabenordnung regelt im Wesentlichen das Verfahren der Festsetzung und Erhebung von Steuern, während die speziellen Regelungen zur Ermittlung der Höhe der Steuerschuld in einer Vielzahl von Einzelgesetzen niedergelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist das Steuerrecht insgesamt hoch komplex und in vielen Teilbereichen auch regelrecht kompliziert. Professionelle und kompetente Beratung ist daher unverzichtbar, um nicht im Nachhinein nahezu ausweglose Situationen zu erzeugen. Vielfach ergeben sich Überschneidungen aber auch Konfliktpotential aus den verschiedensten anderen Rechtsgebieten, sei dies beispielsweise das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Erbrecht, das Familienrecht oder auch das Arbeitsrecht. Zivilrechtlich wirksamen Konstruktionen kann gleichwohl die steuerliche Anerkennung versagt bleiben.
In unserem Steuerberatungsbereich, dessen intensive Einbindung in die jeweilige Projektarbeit vielfach unumgänglich ist, werden selbstverständlich in erster Linie Tätigkeiten wie die laufende Führung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen jeder Art erstellt. Wir arbeiten mit dem Marktführer in der professionellen Buchhaltungssoftware – DATEV und arbeiten als eine der ersten interdisziplinären Kanzleien auch im Rechtsanwaltsbereich mit DATEV Anwalt pro, wodurch die Schnittstellen in der Analyse und Beratung sowohl in rechtlicher und steuerrechtlicher wie auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht signifikant schneller und zugleich professioneller bedient werden können.
Daneben vertreten wir Sie selbstverständlich durch einen unserer Fachanwälte für Steuerrecht bei Betriebsprüfungen mit „kritischem Hintergrund“ oder potentiell existenziellen Folgen, in Einspruchsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung und Klageverfahren vor dem zuständigen Finanzgericht. Die Verzahnungen mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht einerseits, aber auch mit dem Erbrecht z.B. bei Nachfolgeregelungen andererseits werden durch interdisziplinäre kanzleiinterne Bildung von Projektteams professionell beantwortet, entsprechende Fachanwaltsausbildungen der betreffenden Sachbearbeiter sind dabei die Regel.
Gemäß unserer strategischen Grundentscheidung verfügen immer mindestens zwei Rechtsanwälte (aktuell drei) über einen entsprechenden Fachanwaltstitel und dokumentieren damit die spezielle Ausrichtung unserer Kanzlei. In Thüringen verfügen lediglich 49 Rechtsanwälte von insgesamt ca. 2.000 zugelassenen Rechtsanwälten über den Fachanwaltstitel für Steuerrecht. Eine klassische Unternehmensnachfolge oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen sind ohne gleichzeitige vertiefte Kenntnisse in allen betroffenen Bereichen nicht seriös darstellbar. Genau da liegt aber oft das entscheidende Problem: Mehrere Berater mit den jeweiligen einzelnen Fachgebieten können selten eine gemeinsame ganzheitliche Lösung erarbeiten. Wir haben uns daher entschieden, Doppel- und Dreifachqualifikationen anzustreben mit der Folge der Optimierung von Zeit und Kosten für den Mandanten. Nutzen Sie unsere nachgewiesene Kompetenz!
Wir beraten und vertreten Sie auch in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in Strafverfahren vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des zuständigen Landgerichtes oder in einfacher gelagerten Angelegenheiten auch vor dem Strafrichter bei dem Amtsgericht. Ebenso leisten wir Ihnen Beistand bei Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung, die sich oftmals als ganz oder teilweise unzulässig erweisen. Wir gehören in diesem Spezialbereich ganz sicher zu den führenden Kanzleien in Thüringen und im angrenzenden Nordhessen.