Der Anhang ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und enthält zusätzliche Angaben, die zu den einzelnen Positionen der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorgeschrieben sind. Verpflichtend ist die Aufstellung des Anhangs für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter (z.B. GmbH & Co KG), Genossenschaften und Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen (§§ 264, § 264a HGB). Grundsätzlich ist der Anhang auch zu publizieren, wobei für kleine und mittelgroße Gesellschaften Erleichterungen gelten. Wir verzichten in aller Regel auf die Publizierung des Anhanges, sofern zulässig. Der Zweck des Anhanges ist eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Erläuterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, insbesondere durch ergänzende quantitative und qualitative Informationen, die in dem Zahlenwerk der Bilanz und der GuV nicht enthalten sind.