Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechtes der Steuerberater gewährleisten Qualität und Sicherheit. Steuerberater und Steuerberaterinnen üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus:

  • Sie verzichten auf berufswidrige Werbung.
  • Sie sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.
  • Sie sind von Gesetz wegen verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die den einzelnen Steuerberater gegen mögliche Pflichtverletzungen im Rahmen der Berufsausübung versichert. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen als auch die weiteren Leistungen, die der Steuerberater im Rahmen der vereinbaren Tätigkeiten erbringen kann.
  • Sie unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammern.

Die Steuerberaterkammern stehen darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechtes bei Streitigkeiten zwischen Mandant und Steuerberater als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördern im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater und Mandant.

Quelle: Steuerberaterkammer Thüringen


In gleicher Weise gilt dies auch für andere Berufsträger, die nicht der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammer unterliegen, namentlich Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, die ebenso zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3 StBerG befugt sind, ohne gleichzeitig Steuerberater sein zu müssen. Das Berufsbild des Steuerberaters ist sowohl in demjenigen des Rechtsanwaltes, als auch in demjenigen des Wirtschaftsprüfers vollständig enthalten. Siehe hierzu auch Rechtsanwalt als Steuerberater.

Qualität und Sicherheit
Silvia SlubikSteuerberater
  • Staatl. gepr. Betriebswirt