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    Für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben, sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Die Handelsbilanz orientiert sich am Handelsrecht, wobei es durchaus Unterschiede bei den Wertansätzen im Vergleich zu der Steuerbilanz geben kann. Die Steuerbilanz wiederum ist eine den steuerrechtlichen Regularien folgende Erfolgsermittlung zum Zwecke der Ertragsbesteuerung im Rahmen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, in einigen Fällen auch für Zwecke der Erbschaftsteuer.

    Bei der Bilanz werden Aktiva und Passiva unterschieden. Die Seite der Aktiva stellt die Mittelverwendung dar, also welche Ansprüche das Unternehmen mit den ihm zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mitteln erworben hat. Kurz gesagt bildet die Aktivseite die Vermögensstruktur des Unternehmens ab. Die Seite der Passiva stellt die Mittelherkunft dar.  Hier sind insbesondere das Fremdkapital und das Eigenkapital aufzuführen. Beide Seiten der Bilanz weisen das gleiche Ergebnis – die sog. Bilanzsumme – aus. Das Eigenkapital muss entgegen landläufiger Meinung nicht in liquiden Mitteln „sichtbar“ sein. Es stellt lediglich eine rechnerische Größe dar, nämlich die Differenz zwischen den auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und den auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten. Aus diesem Grunde ist das Eigenkapital auch auf der Passivseite der Bilanz zu finden.

    Bilanz
    Silvia SlubikSteuerberater
    • Staatl. gepr. Betriebswirt
    Bilanz
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)