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    Die Körperschaftsteuer  ist die Steuer auf den Gewinn (Einkommen) inländischer juristischer Personen (GmbH, AG, Genossenschaft, Verein, soweit nicht gemeinnützig). Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % des auf der Basis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu ermittelnden zu versteuernden Gewinns. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses wird nach entsprechender Feststellung desselben auch die Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Die Körperschaftsteuer ist nicht die einzige Unternehmensteuer. Sie wird durch die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer auf Ausschüttungen an Gesellschafter (Eigentümer) ergänzt.

    Körperschaftsteuererklärung
    Silvia SlubikSteuerberater
    • Staatl. gepr. Betriebswirt