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    Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. In der Controllingabteilung (die im Zweifel auch nur aus einer einzigen Person bestehen kann) laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen  zusammen. Hiernach hat das Controlling die Aufgabe, die zielbezogene, erfolgsorientierte Steuerung des Unternehmens wahrzunehmen. Dem Controlling geht es dann um die systematische Festlegung und Zuordnung („Herunterbrechen“) der zu verfolgenden Ziele, die Messung ihrer Erreichung, die Feststellung von Soll-Ist-Abweichungen und die Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Beseitigung. Mit anderen Worten zielt Controlling auf eine Führung des Unternehmens durch und mit Hilfe von Planung und daraus resultierenden Plänen ab. Letztere durchziehen das gesamte Unternehmen, von der strategischen bis zur operativen Planung. Controlling in diesem Sinne lässt sich auch als ein kybernetischer Prozess verstehen, der mit dem Regelkreis aus Planung und Kontrolle veranschaulicht wird.

    Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon


    Es ist ein weit verbreiteter Irrtum anzunehmen, nur für Unternehmen jenseits der Größengrenzen der KMU mache es Sinn, eine Controllingabteilung zu betreiben. Ohne ordnungsgemäße Planungsinstrumentarien ist auch ein kleiner Handwerksbetrieb oder ein Handels- bzw. Dienstleistungsunternehmen nicht dauerhaft erfolgreich zu betreiben. Bei den unternehmerischen Mindestanforderungen der Planung können wir Ihnen gerne Hilfestellung leisten. Damit haben Sie im ersten Schritt die von Ihnen selbst definierten Sollvorgaben, denen Sie dann in dem folgenden Geschäftsjahr (Planungszeitraum) auch entsprechende Taten folgen lassen sollten. Genau dabei hilft Ihnen das sog. Controlling. Bei der Einführung eines Controllingsystems in Ihrem Unternehmen sind wir Ihnen genauso behilflich wie bei der Übernahme von Controlling-Funktionen durch einen unserer Berufsträger bzw. eine(n) qualifizierte(n) Mitarbeiter(in).

    Viele unserer Mandanten arbeiten inwzischen mit einem von uns oder in unserer Begleitung implementierten Controllingsystem. Hierdurch sind unsere Mandanten auch selbst in der Lage, Anforderungen von Banken und Kreditinstituten in eigener Verantwortung zu erfüllen und damit das Rating nach den Kriterien von Basel II signifikant zu verbessern.

    Controlling
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Controlling
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht