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Rechtsanwalt als Steuerberater

Rechtsanwalt als Steuerberater2021-03-25T13:17:46+01:00

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    Der Beruf des Steuerberaters wird freiberuflich ausgeübt und unterliegt nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. Steuerberater haben die Aufgabe der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen (im Idealfall) hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht. Nicht zulässig ist allerdings die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten. Dies ist Vorbehaltsaufgabe der Rechtsanwälte. Ebenso wenig zulässig ist die Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Dies ist Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer. Während bei letzteren Tätigkeiten der Steuerberater die Grenzen der Zulässigkeit strikt einhält, vergeht kaum ein Tag, bei dem nicht Grenzüberschreitungen mit teilweise katastrophalen Folgen für den Mandanten im Bereich der unzulässigen Rechtsberatung durch Steuerberater erfolgen. Professionelle Steuerberater wenden sich aus gutem Grund in derartigen Fällen stets an Berufskollegen aus der Anwaltschaft.

    Zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen hingegen sind gem. § 3 StBerG auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer befugt, ohne gleichzeitig Steuerberater sein zu müssen. Das Berufsbild des Steuerberaters ist daher sowohl in demjenigen des Rechtsanwaltes, als auch in demjenigen des Wirtschaftsprüfers vollständig enthalten. Fachanwälte für Steuerrecht haben den Nachweis theoretischer und praktischer Steuerrechtskenntnisse erbracht und müssen zum Erhalt des entsprechenden Fachanwaltstitels im Gegensatz zu dem Steuerberater regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Der „Nur-Steuerberater“ verfügt im Verhältnis zum Rechtsanwalt naturgemäß nur über sehr begrenzte Prozesserfahrungen und neigt daher dazu, den Positionen des Finanzamtes zu folgen, um sich den „guten Draht“ zum Finanzamt nicht zu verscherzen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass allein die juristisch einwandfreie Argumentation gegenseitigen Respekt ggü. Personen und Positionen erzeugt und damit auch den „guten Ruf“ einer Kanzlei. Dazu gehört dann eben, im Zweifelsfalle auch den Klageweg zu beschreiten. Nach jüngsten Untersuchungen sind annähernd ein Drittel aller Steuerbescheide fehlerhaft. Auch die Erfolgsquote vor den Finanzgerichten kann sich sehen lassen: Diese liegt bei einzelnen Finanzgerichten bei bis zu 50%!

    Die Kanzlei Oehlmann verfügt sowohl über einen Steuerberater als Berufsträger als auch über eine Anzahl hinreichend qualifizierter und erfahrener Rechtsanwälte, die Sie in allen Fragestellungen mit steuerrechtlichem Bezug umfassend beraten und vertreten. Rechtsanwalt Carsten Oehlmann und Rechtsanwalt Thomas Hansen sind beide zugleich Fachanwälte für Steuerrecht und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Gerade diese Kombination bietet Gewähr für die bestmögliche Wahrnehmung Ihrer Interessen.

    Rechtsanwalt als Steuerberater
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Rechtsanwalt als Steuerberater
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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