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Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung2020-08-12T16:12:40+02:00

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    Die Unternehmensberatung bzw. die betriebswirtschaftliche Beratung wird für die Unternehmen immer wichtiger. Dies gilt nicht nur für größere, sondern auch für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Kleine und mittelständische Unternehmen sind oftmals gekennzeichnet durch eine geringe Kapital- und Personaldecke, die Wahrnehmung mehrerer Funktionen in Personalunion, geringe freie Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben und die Abhängigkeit von wenigen Kunden.

    Eine Unternehmensberatung sollte nicht erst dann stattfinden, wenn sich das Unternehmen in einer finanziell angespannten Lage bzw. in einer Krise befindet. Der Steuerberater ist in vielen Fällen ein langjähriger Wegbegleiter des Unternehmers bzw. des Unternehmens und ist bestens mit der Geschäftsentwicklung des Unternehmens vertraut. Dieses interne Wissen versetzt den Steuerberater in die Lage, frühzeitig eine drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zu erkennen, das Unternehmen zu beraten und einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, der geeignet ist, eine Krise von vornherein zu vermeiden.

    Quelle: Steuerberaterkammer Thüringen


    Klassische Steuerberater sind mit einigen dieser Tätigkeitsfelder oftmals überfordert. Dies gilt insbesondere für die Bewältigung von Krisenszenarien, da hierfür tiefgreifende gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Kenntnisse erforderlich sind, über die Steuerberater in der Regel nicht verfügen und zudem auch den Grenzbereich der unzulässigen Rechtsberatung überschreiten können. Die Rechtsanwälte Carsten Oehlmann und Thomas Hansen der Kanzlei Oehlmann sind zugleich Fachanwälte für Steuerrecht sowie Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und verfügen über weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen zum Beispiel in der Insolvenzvorbereitung und -begleitung, gleichermaßen aber auch in der Sanierung. Spezialisierte Rechtsanwälte sind zudem auch in der Lage, weitere Risiken aus anderen Rechtsgebieten zu adressieren und einer zutreffenden Lösung zuzuführen. Nahezu immer spielen strafrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte des Geschäftsführers eine zentrale Rolle, so dass auch die Vermögensabsicherung im privaten Bereich zeitgleich in den Fokus rücken muss.

    Die Erledigung von Kostenrechnungen, Erstellung von Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen, z.B. die Durchführung von Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalysen, die Prüfung der Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, ggf. auch die Übernahme von Aufgaben im externen Finanzcontrolling: All dies sind Beratungsfelder, in denen Steuerberater dem Mandanten Hilfestellung leisten können.

    Auch die Beratung von Mandanten in Fragen der Finanzierung und der Finanzplanung, der Beschaffung und Lagerhaltung, des Marketings und Vertriebs sowie beim Einsatz moderner Datenverarbeitungsanlagen, die Beratung und Begleitung etwaiger Kreditwünsche, z.B. durch die Analyse von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Bilanzen, Gewinn-und-Verlustrechnungen, ggf. Durchführung von Ratings, gehört zu den gesondert zu beauftragenden Aufgabenstellungen eines Steuerberaters.

    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Betriebswirtschaftliche Beratung
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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