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Die Beratung von Mandanten in Fragen der Steuergestaltung, um die zukünftige Steuerbelastung zu minimieren, gehört zu den wichtigsten Aufgabenstellungen eines Steuerberaters. Bedauerlicherweise „erschöpft“ sich bei vielen Steuerberatern diese Tätigkeit in der Führung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und der Aussage, „da müsse man mal etwas machen“. Die Kanzlei Oehlmann zeichnet sich dadurch aus, dass insbesondere durch die Anzahl hochqualifizierter Berufsträger mit insgesamt 3 Fachanwälten für Erbrecht und 2 Rechtsanwälten, die zugleich die Qualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht sowie als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aufweisen, im Benehmen mit einem Steuerberater ein Team verschiedener Berufsträger besteht, das nahezu jede rechtliche und steuerrechtliche Herausforderung meistern kann. Weitere Fachanwaltschaften bestehen insoweit in den Bereichen.
Die Beratung von Mandanten bei Unternehmensgründungen, der Planung der Rechtsform eines zukünftigen Unternehmens oder bei Personal- und Investitionsentscheidungen gehört dabei ebenso zu den Selbstverständlichkeiten in der Beratungspraxis der Kanzlei Oehlmann=> siehe hierzu auch Fachanwälte für Gesellschaftsrecht. Auch Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung sowie im Bereich der privaten Lebensführung (z.B. Vermögensanlagestrategien oder letztwillige Verfügungen) => siehe hierzu auch Fachanwälte für Erbrecht werden professionell einer Lösung zugeführt.