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    Gestaltungsfehler, insbesondere aber die Versäumung möglicher steuergünstiger oder nicht steuerschädlicher Gestaltungen, sind häufig Gegenstand von Haftungsprozessen gegen Steuerberater. Dies geschieht häufig bei Unternehmensnachfolgen, Umwandlungen und anderen Beratungsgegenständen mit gesellschaftsrechtlichen Themen. Wir erleben immer wieder, dass das eigene Selbstverständnis der Steuerberater und vor allem die eigene Selbstüberschätzung zu teilweise katastrophalen Ergebnissen auf Seiten der betroffenen Mandanten oder deren Erben führt. Nicht selten müssen dann Unternehmen oder langjährig angesparte andere Vermögenswerte veräußert werden oder gar der Weg in die Nachlassinsolvenz gegangen werden. In bestimmten Fallkonstellationen reichen die vereinbarten Haftungssummen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dann nicht einmal mehr aus.

    Wir arbeiten in komplexeren Sachverhalten grundsätzlich in Projektteams, bestehend aus mindestens zwei Sachbearbeitern. Vielfach arbeiten wir auch mit den Steuerberatern der Mandanten zusammen, die unsere Dienstleistungen lediglich im Rechtsanwaltsbereich nachfragen. Berührungsängste sind uns fremd.

    Gestaltungsfehler
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht