Gerade aber auch die Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben als Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Pfleger, Vormund, Insolvenzverwalter, Liquidator, Beiratsmitglied oder Nachlassverwalter gerät in der letzten Zeit immer mehr in den Fokus unserer Tätigkeit. Die Rechtsanwälte Birgit Oehlmann und Carsten Oehlmann, beide zugleich Fachanwälte für Erbrecht, sind zudem auch zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT). Rechtsanwalt Carsten Oehlmann wurde zuletzt mehrfach als Liquidator von Unternehmen bestellt.

Einen Sonderfall bildet die Abwicklung von Steuerberatungskanzleien als von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellter Praxisabwickler nach § 70 StBerG. Hier verfügen wir ebenso über einschlägige Erfahrungen insbesondere im Bundesland Hessen.