Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die bestimmte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlöse oder Bilanzsumme nicht überschreiten. Die Einordnung erfolgt ungeachtet der gewählten Rechtsform. Unternehmen, die jenseits der für KMU ausschlaggebenden Grenzen agieren, sind Großunternehmen. Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union gelten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Mio Euro verbunden mit einer Bilanzsumme über 43 Mio Euro als Großunternehmen.
Hiernach wird wie folgt unterschieden:
Typ | Anzahl Beschäftigte | Umsatzerlös in Mio. € | Bilanzsumme in Mio. € | ||
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Kleinstunternehmen | < 10 | sowie entweder | ≤ 2 | oder | ≤ 2 |
Kleine Unternehmen | < 50 | sowie entweder | ≤ 10 | oder | ≤ 10 |
Mittlere Unternehmen | < 250 | sowie entweder | ≤ 50 | oder | ≤ 43 |
Unternehmen jenseits dieser Größenklassen werden durch die Kanzlei Oehlmann lediglich in rechtlicher Hinsicht betreut, da eine steuerrechtliche Betreuung derartiger Unternehmen, sei es im Bereich der Lohnbuchhaltung oder im Bereich der Finanzbuchhaltung durch uns personell nicht leistbar ist. Steuerrechtliche Aspekte fließen allerdings in die Gestaltungsberatung mit ein, etwa bei der Konzipierung von Unternehmensnachfolgeregelungen, bei der Sanierung oder bei Käufen oder Verkäufen aus der Krise.