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    Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer durch die Finanzverwaltung. Die Einkommensteuererklärung wird oft durch den Steuerpflichtigen selbst erstellt. Angesichts des immer komplexer werdenden Steuersystems sind jedoch viele Steuerpflichtige zwischenzeitlich dazu übergegangen, die Einkommensteuererklärung durch externe Dienstleister erstellen zu lassen.

    In diesem Bereich sind sog. Lohnsteuerhilfevereine tätig, die gegen einen (teilweise nach Einkommen gestaffelten) jährlichen Mitgliedsbeitrag die Leistungen für den Steuerpflichtigen erbringen. Mehr und mehr Steuerpflichtige gehen jedoch dazu über, sogleich eine Steuerberatungskanzlei mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu beauftragen, insbesondere dann, wenn die Lohnsteuerhilfevereine angesichts ihrer gesetzlichen Beschränkungen nicht mehr befugt sind, für den Steuerpflichtigen tätig zu werden. Dies ist beispielsweise bereits dann der Fall, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielt werden oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden, es sei denn, die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei.

    Die Fertigung von Einkommensteuererklärungen ist tägliche Praxis in der Kanzlei Oehlmann. Selbstverständlich sind wir im Gegensatz zu Lohnsteuerhilfevereinen unbeschränkt zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

    Einkommensteuererklärung
    Silvia SlubikSteuerberater
    • Staatl. gepr. Betriebswirt