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    Ziel einer Existenzgründungsberatung ist zunächst die Prüfung der Durchführbarkeit und Tragfähigkeit des geplanten Vorhabens. Der Berater wird hierbei die bestehende Geschäftsidee kritisch hinterfragen, insbesondere etwaige Marktchancen aufgrund seiner Erfahrungswerte kommunizieren. Selbstverständlich sind dabei auch Finanzierungsfragen zu beleuchten, ggf. auch die Einbeziehung öffentlicher Fördermittel o.ä. abzufragen.

    Grundlagen wie die Wahl der Rechtsform können ausschlaggebend für den späteren Geschäftserfolg sein. Auch die Frage der Lohn- bzw. Finanzbuchhaltung, versicherungstechnische und (haftungs)rechtliche Fragestellungen gehören nach unserem Verständnis notwendig zu einer Existenzgründungsberatung, die von öffentlicher Seite stark bezuschusst wird. Wir empfehlen insbesondere aus Kostengründen einem Großteil der Existenzgründer, zunächst von den kostenlosen (und sehr guten!) Beratungsangeboten der zuständigen IHK oder Handwerkskammer Gebrauch zu machen. Bestandteil der Beratung dieser Institutionen ist auch das Fördermittel-Coaching.

    Nur wenn nach dieser Erstberatung noch Fragen offen stehen, macht es nach unserer Auffassung Sinn, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Bitte kommunizieren Sie bereits bei Terminvereinbarung, welche Themen und Fragestellungen für Sie wichtig sind. Danach wählen wir den für Sie passenden Berater aus, der in der Regel dann auch über einschlägige Branchenkenntnisse verfügt.

    Existenzgründungsberatung
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Existenzgründungsberatung
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht