Steuerabwehr

1. Begriff: Steuerabwehr ist der Sammelbegriff für alle Formen der sich an verschiedenen Stellen des Wirtschaftskreislaufs abspielenden Bemühungen von Steuerpflichtigen, einer ihnen auferlegten Steuer wirksam zu begegnen.

2. Formen:

a) Rechtswidrige Formen: Steuerhinterziehung, Steuerumgehung.

b) Rechtlich zulässige Formen: Steuerausweichung (Steuervermeidung), Steuereinholung, Steuerüberwälzung.

Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon