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    Wenn Sie Klage einlegen, entsteht ein Kostenrisiko. Sie müssen zunächst einen Vorschuss bezahlen. Ergibt sich aus dem Klageschriftsatz der Streitwert des Verfahrens ist der Vorschuss aus diesem zu berechnen. Der Streitwert ist regelmäßig der Unterschiedsbetrag zwischen der zuletzt festgesetzten Steuer und der mit der Klage angestrebten Steuerfestsetzung, er beträgt grundsätzlich jedoch mindestens 1.500 €. In der Tabelle können Sie in der Spalte „Gerichtgebühren  (ohne Auslagen bei Klageabweisung)“ die Höhe des Vorschusses ermitteln. Lässt sich der Streitwert bei Klageeinreichung nicht ermitteln, erhalten Sie von der Justizzahlstelle eine Kostenrechnung über einen Betrag von 284 €, der per Überweisung gezahlt werden soll.

    Gewinnen Sie den Prozess und hat die beklagte Behörde die Kosten des Verfahrens zu tragen, so wird Ihnen dieser Betrag erstattet. Werden Ihnen jedoch die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise auferlegt, wird eine Abschlussrechnung erstellt, aus der sich ggf. eine Nachzahlungspflicht ergeben kann.

    Das Kostenrisiko errechnet sich aus den

    • Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), d.h. Gerichtsgebühren und Auslagen (z.B. für Zustellkosten, Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige)

    sowie gegebenenfalls zuzüglich den

    • Kosten für Ihren Prozessbevollmächtigten (Rechtsanwalt oder Steuerberater etc.) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

    Die beklagte Behörde (z.B. das Finanzamt oder die Kindergeldkasse) kann auch im Klageverfahren keine Gebühren geltend machen.

    Sollte sich das Verfahren ohne Urteil oder Gerichtsbescheid erledigen, halbieren sich die Gerichtsgebühren (nicht aber die Auslagen oder Rechtsanwaltsgebühren). Ändert das Finanzamt den Bescheid (teilweise) zu Ihren Gunsten ab, werden die Kosten in der Regel – entsprechend dem Maß des Nachgebens – dem Finanzamt auferlegt.

    Hinweis:

    Wenn Sie erkennen, dass Ihre Klage doch keinen Erfolg haben wird, sollten Sie eine Klagerücknahme in Erwägung ziehen. Damit halbieren Sie die Gerichtsgebühren im Vergleich zu einer Klageabweisung.

    Um Ihr Kostenrisiko abschätzen zu können, müssen Sie den Streitwert des Verfahrens kennen. Dies ist regelmäßig der Unterschiedsbetrag zwischen der zuletzt festgesetzten Steuer und der mit der Klage angestrebten Steuerfestsetzung.

    Formel:

    Steuerfestsetzung laut angegriffenem Bescheid

    – erstrebte Steuerfestsetzung

    = Streitwert

    Entscheidend ist  die steuerliche Auswirkung. Sind z.B. Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Höhe von 3.000 € streitig, so sind nicht 3.000 € als Streitwert anzusetzen, sondern deren steuerliche Auswirkung (je nach Steuersatz).

    In Klageverfahren wegen Steuern gilt ein Mindeststreitwert von 1.500 €.

    Quelle: Thüringer Finanzgericht  


    Anmerkung: Nach unseren Erfahrungswerten  sind Mandanten genauso wie Steuerberater häufig bereits mit den Formalien und der Gerichtssituation selbst überfordert, auch wenn die Finanzgerichte Mandanten, die nicht anwaltlich oder durch einen Steuerberater vertreten sind, durch entsprechende Hinweise gut durch den „Dschungel der Gerichtsbarkeit“ hindurch lotsen. Gerade für Verfahren mit geringen Streitwerten, etwa Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, außergewöhnliche Belastungen o.ä., lohnt es sich gleichwohl gerade aus Kostengründen, eine evtl. Klage selbst zu führen. In derartigen Fällen nämlich wird kaum ein Rechtsanwalt – geschweige denn mit der Qualifikation „Fachanwalt für Steuerrecht“ –  bereit sein, zu den gesetzlichen Gebühren nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ein Verfahren zu führen, denn neben dem Erfordernis der besonderen steuerrechtlichen Kenntnisse sind finanzgerichtliche Verfahren in der Regel deutlich komplexer als andere Verfahren. Demzufolge wird praktisch immer auf den Abschluss einer Honorarvereinbarung hingewirkt. Selbst wenn man mit Hilfe des spezialisierten Rechtsanwaltes die Klage gegen das Finanzamt gewinnt, muss dieses dann nur die gesetzlichen Gebühren erstatten, die in diesen Fallkonstellationen dann deutlich niedriger liegen. Der Differenzbetrag geht dann zu Lasten des Mandanten. Aus den vorgenannten Gründen, die wir stets offen kommunizieren, ergibt sich dann sehr häufig die Schlussfolgerung, dass sich ein Klageverfahren aus wirtschaftlicher Betrachtung nicht lohnt.
    Kosten
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Kosten
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht