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    Die Steuerberaterhaftung ist ein sensibles Thema, obwohl die Schadenhäufigkeit und die regelmäßig damit einher gehenden Schadensbeträge durchaus nicht zu vernachlässigen sind. Vielen Rechtsanwälten fehlt schlichtweg das steuerliche Grundverständnis, um derartige Sachverhalte ordnungsgemäß aufbereiten und sodann vor dem zuständigen Zivilgericht geltend machen zu können. Wenn Sie jedoch den Steuerberater gewechselt haben, weist Sie der neue Steuerberater oft auf Fehler des früheren Beraters hin. Wenn diese nicht mehr korrigierbar sind, sollte spätestens der Gang zum Rechtsanwalt erfolgen.

    Neben klassischen Fehlern wie der Versäumung einer Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid häufen sich Fehler auch in Bereichen, in denen Steuerberater sich in der Selbstwahrnehmung als „allumfassend Wissende“ gerieren und ihren Mandanten nicht nur falsche Auskünfte in Form von (unzulässigem) Rechtsrat geben, sondern sogleich auch Verträge fertigen etwa bei der Formulierung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, gewerblichen Mietverträgen, der Regelung der betrieblichen Altersvorsorge u.v.m. Schließlich benutzen doch Rechtsanwälte dafür auch nur Vorlagen aus irgendwelchen Formularbüchern – oder etwa doch nicht?

    Den Gipfel der Inkompetenz erreichen Steuerberater oft  im Bereich der Unternehmensnachfolge mit teilweise krassen Gestaltungsfehlern, die vorgesehene Erben in die Nachlassinsolvenz treiben und das Unternehmen letztlich in den Ruin treiben. Ohne Fachanwälte für Erbrecht und im Gesellschaftsrecht ist eine ordnungsgemäße Unternehmensnachfolge schlechterdings nicht möglich. Es gibt gute Gründe dafür, dass Steuerberater von der Rechtsberatung ausgeschlossen sind!

    Umgekehrt gilt dies jedoch nicht – siehe hierzu auch Rechtsanwalt als Steuerberater.

    Die eigene Selbstüberschätzung führt oft auch soweit, dass Steuerberater wie selbstverständlich Selbstanzeigen für Mandanten fertigen und sich dann verwundert die Augen reiben, wenn der Mandant in der Folge dessen einen Telefonanruf aus der Untersuchungshaft tätigt. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann dann meistens auch nicht mehr viel ausrichten, sondern allenfalls noch den bereits eingetretenen persönlichen und wirtschaftlichen Schaden des Mandanten mindern. Eines jedoch sollten Sie immer beachten: Eine zutreffende steuerliche Veranlagung kann niemals Schaden sein! Dies gilt auch dann, wenn Ihnen der Steuerberater ein anderes und für Sie bessereres steuerliches Ergebnis versprochen hatte.

    In der Kanzlei Oehlmann sind daher sowohl Berufsträger aus dem steuerberatenden als auch aus dem rechtsberatenden Bereich tätig. Die Stärken der jeweiligen Berufsträger können dadurch zusammengeführt werden. Durch die Zusammenarbeit beider Berufsgruppen in den verschiedenen Projekten wird das bestmögliche Ergebnis generiert.

    Einzelfälle:

    Steuerberaterhaftung
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Steuerberaterhaftung
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht