Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.

    Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres. Dies muss nicht zwingend das Kalenderjahr sein. Bei vielen Unternehmen ist das Geschäftsjahr abweichend von dem Kalenderjahr in der Satzung geregelt.  Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Finanzbuchhaltung, die Bestätigung und Veröffentlichung. Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ist gemäß § 264 HGB ein Anhang beizufügen. Gegebenenfalls wird der Jahresabschluss weiterhin ergänzt um einen sog. Lagebericht.

    Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist grundsätzlich die Geschäftsführung verantwortlich und auch zuständig. Das Handelsgesetzbuch mutet traditionell jedem Kaufmann zu, dieser Pflicht originär selbst nachzukommen. Gleichwohl bedienen sich wohl weit über 90 % aller kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Erstellung des Jahresabschlusses eines Steuerberaters, der diesen Abschluss aus der von ihm im Auftrag des Unternehmens erstellten Buchhaltung oder aus der vom Unternehmen selbst erstellten Buchhaltung entwickelt.

    Bei der Erstellung des Jahresabschlusses treffen den Geschäftsführer auch dann weitreichende Pflichten, wenn er die Erstellung an einen externen Steuerberater vergeben hat. Dieses wird oft übersehen.

    Jahresabschluss
    Silvia SlubikSteuerberater
    • Staatl. gepr. Betriebswirt
    Jahresabschluss
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)