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Die Mediation ist qua definitionem ein strukturiertes und in jeder Hinsicht freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem ein unabhängiger Dritter die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet. Die Konfliktparteien sollen dabei zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen möglichst weitgehend entspricht. Der Mediator oder das Mediatoren-Team ist in erster Linie für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge unterbreitet, ist je nach Fallkonstellation und Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.Viele Mediatoren enthalten sich jeder fachlichen Bewertung der einzelnen Positionen der Parteien, um sich nicht dem Vorwurf der einseitigen Parteinahme auszusetzen. Unser Mediationskonzept basiert jedoch gerade in der Verhandlungsführung in erster Linie auf dem sog. Harvard-Konzept, das eine Trennung der beiden Kommunikationsebenen (Sachinhalt) und der Verhandlungsführung selbst (Meta-Ebene) vorsieht und gerade die Entwicklung verschiedener Entscheidungsoptionen vorsieht.
Dazu gehört nach unserem Verständnis auch das Aufzeigen der wechselseitigen „besten Alternativoptionen“ für den Fall, dass es nicht zu einer Einigung kommt – BATNA („Best Alternative To a Negotiated Agreement“). Ohne eine fachliche Bewertung möglicher Aussichten eines Rechtsstreites unter Einbeziehung des Kostenrisikos und auch der Darlegungs- und Beweislast für einzelne Behauptungen im Rahmen eines hypothetischen Rechtsstreites ist dies selten möglich. Wir erleben in derartigen Situationen immer wieder, dass die Wahrnehmung einer vermeintlich starken Verhandlungsposition wie ein „Kartenhaus“ in sich zusammen fällt und erst den Weg für die angestrebte konsensuale Verhandlungslösung eröffnet.
Unser Verständnis der Rolle des Mediators als allparteilich bedingt weiterhin geradezu eine Bereitschaft zur Identifikation und Parteilichkeit mit jedem der Beteiligten, stellt also etwas gänzlich anderes dar als ein allein der hehren Neutralität verpflichtetes Verhalten. Hier bestehen oft Missverständnisse der Parteien in Bezug auf die Rolle des Mediators. Es kommt beispielsweise vor, dass unter Aufrechterhaltung der inhaltlichen Neutralität zeitweise eine einseitige Parteinahme für die kleinere oder wirtschaftlich schwächere Partei etwa zum Ausgleich eines Machtgefälles oder zum Ausgleich von Kommunikationsdefiziten erfolgt, ja sogar erfolgen muss.
Insbesondere wenn die Parteien sehr zerstritten sind und wenn der spätere Ausgleich auf der persönlichen bzw. geschäftlichen Ebene nicht im Vordergrund steht, kann die sog. Shuttle-Mediation, bei der mit den Konfliktparteien jeweils Einzelgespräche geführt werden, auch ein geeignetes Verfahren sein.
Wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung einer Mediation sind u. a. die
- Freiwilligkeit
- Verschwiegenheit
- Eigenverantwortlichkeit der Parteien
- Ergebnisoffenheit
- Allparteilichkeit des Mediators
Mitglieder der Kanzlei OEHLMANN sind bereits in etlichen Fällen als Mediator berufen worden, dies in erster Linie in gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten, die mit ganz wenigen Ausnahmen stets einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden konnten.
Gerade aber auch in familienrechtlichen Streitigkeiten setzt sich zwischenzeitlich vermehrt die Einsicht durch, dass auch diese Konfliktsituationen sowohl auf der persönlichen als auf der wirtschaftlichen Ebene durch eine Mediation wesentlich schneller und für alle Parteien weniger belastend zu einem Abschluss gebracht werden können, insbesondere weil oftmals der weitere langjährige Kontakt der Konfliktparteien etwa im Zusammenhang mit der Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts für Kinder oder der Gestaltung des Umgangsrechts unabdingbar ist. Hier hat sich die Ausbildung zur zertifizierten Mediatorin seitens unserer Kollegin, Frau Rechtsanwältin Danuta Eisenhardt, außerordentlich bewährt.
Nach unseren Erfahrungen erweist sich in den meisten Fällen, dass die Durchführung eines Mediationsverfahrens ebenso zeitliche Vorteile wie auch erhebliche Kosteneinsparungen in Relation zur Durchführung eines streitigen Verfahrens mit sich bringt. Der oft gewünschte Fortbestand der persönlichen und/oder geschäftlichen Beziehung kann dabei kaum in „Geld oder Gold aufgewogen“ werden.
Aber auch Unternehmer wollen nicht vor Gericht. Sie suchen nach anderen Wegen zur Beilegung von Streitigkeiten, wenn ihre Verhandlungen gescheitert sind. Der Steuerberater ist aufgrund seiner fundierten wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung und seiner berufsrechtlichen Verpflichtung zur Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Verschwiegenheit besonders geeignet, die Funktion des Mediators zu übernehmen. Im Rahmen dieser Verhandlungsoptionen wird nach einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung gesucht, die den Interessen und Bedürfnissen beider Parteien gerecht wird. Der durch die Mediation erzielte Vergleich ist auf dem gleichen Wege wie jeder andere Vertrag durchsetzbar. Im Rahmen der Mediation kann kein vollstreckbarer Titel erlangt werden.
Der Mediator moderiert den Einigungsprozess, greift jedoch inhaltlich nicht in die Verhandlungen ein. Eine Wirtschaftsmediation dauert in der Regel ein bis zwei Arbeitstage. Die Mediation ist eine kostengünstige Form der Streitbeilegung, da sich die Kosten auf das Honorar des Mediators beschränken. Die Mediation bietet die Chance, einen Konflikt bereits in einem sehr frühen Stadium beizulegen. D.h. durch die Mediation kann eine gerichtliche Auseinandersetzung und damit die Zerstörung einer Geschäftsbeziehung vermieden werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Mediation durch einen vorab vereinbarten, aufschiebend bedingten Schiedsvertrag einem unter Umständen nachfolgenden Schiedsverfahren vorzuschalten.
Quelle: Steuerberaterkammer Thüringen