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    Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren hat das Schiedsverfahren – genauso wie auch die Mediation – den insbesondere im Wirtschaftsrecht wesentlichen Vorteil, dass es absolut vertraulich und nicht öffentlich ist. Für die Einsetzung des Steuerberaters als Schiedsrichter spricht seine fundierte wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung sowie seine berufsrechtliche Verpflichtung zur Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Verschwiegenheit. Aufgabe des Schiedsrichters ist es, durch Schiedsspruch oder Vergleich die Beendigung einer streitigen Auseinandersetzung zwischen den Parteien herbeizuführen. Im Rahmen des erzielten Vergleichs oder des Schiedsspruches erhalten die Parteien einen vollstreckbaren Titel. Hierdurch wird die internationale Durchsetzbarkeit der Ansprüche erleichtert. Das Schiedsverfahren ist im Vergleich zum staatlichen Gerichtsverfahren von kurzer Dauer und mit geringeren Kosten (Anmerkung: Diese Aussage der StbK Thüringen ist empirisch nicht belegt, eigene Erfahrungswerte zeigen das Gegenteil) verbunden.

    Der Schiedsgutachter hat die Aufgabe, über eine streiterhebliche Vorfrage durch Abgabe eines Gutachtens zu entscheiden. An das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme sind die Parteien gebunden. Aufgrund seiner fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften ist gerade der Steuerberater geeignet, die Funktion des Schiedsgutachters zu übernehmen.

    Quelle: Steuerberaterkammer Thüringen

    Schiedsrichter / Schiedsgutachter
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Schiedsrichter / Schiedsgutachter
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht