Die EU-Kommission hat am 08.11.2018 die maltesischen Aufsichtsbehörden dazu aufgerufen, ihre Finanzinstitute ordnungsgemäß zu beaufsichtigen.

In einer förmlichen Stellungnahme forderte die EU-Kommission die maltesische Aufsichtsbehörde für die Bekämpfung der Geldwäsche (Financial Intelligence Analysis Unit) auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen um ihren Verpflichtungen aus der vierten Geldwäscherichtlinie vollständig nachzukommen.

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte dazu: „Um die Sicherheit der Europäer zu schützen und ein sicheres und zuverlässiges Finanzsystem zu gewährleisten, muss jede Behörde in jedem Mitgliedstaat die EU-Geldwäschevorschriften vollständig einhalten. Wir bleiben wachsam und bereit zu handeln, damit jeder Verstoß schnell behoben wird und eine bessere Aufsichtspraxis sicherstellt, dass er sich nicht wiederholt.“

Die maltesische Aufsichtsbehörde hat nach Erhalt der Stellungnahme zehn Arbeitstage Zeit, um die EU-Kommission und die Europäische Bankaufsichtsbehörde über die Maßnahmen zu informieren, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

juris-Redaktion
Quelle: EU-Aktuell v. 08.11.2018

Kampf gegen Geldwäsche: Kommission fordert Malta zu verstärkter Bankenaufsicht auf
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)