Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.12.2020:

Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.

Um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu unterstützen, die in der Corona-Pandemie von Schließungen und massiven Umsatzrückgängen betroffen sind, hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Palette der zur Verfügung stehenden Wirtschaftshilfen ausgeweitet.

Schon bisher gibt es für diejenigen Unternehmen, die bereits seit dem 2. November 2020 bundesweit geschlossen sind, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („November- bzw. Dezemberhilfe“). Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, der bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonates beträgt. Diese Hilfe gilt insbesondere für Restaurants, Hotels, Bars, Theater und Veranstaltungshäuser.

Neu hinzu kommt nun die sogenannte Überbrückungshilfe III. Sie steht einerseits für den Monat Dezember den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen zur Verfügung. Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an.

Um­fang­rei­che Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen

Um­fang­rei­che Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen
Kati RettelbuschSteuerberaterin
  • Dipl.-Ökonomin
Um­fang­rei­che Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Um­fang­rei­che Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen
Thomas HansenRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Um­fang­rei­che Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen
Stefanie SchrammRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Steuerrecht
  • Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwältin für Erbrecht und Testamentsvollstreckerin