Die Länder sehen in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Abgabenordnung einen guten Anknüpfungspunkt für weitere notwendige Änderungen des Steuerrechts. In ihrer am 7. November 2014 beschlossenen umfangreichen Stellungnahme fordern sie unter anderem, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Pauschbeträge für behinderte Menschen zu erhöhen sowie die Kosten für häusliche Arbeitszimmer zu pauschalieren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den von den Ländern beschlossenen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Steuerrechts (BR-Drucksache 92/14(B)), der dem Bundestag seit April 2014 vorliegt.

Der Bundesrat möchte im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen, ob in das Gesetz eine über den 31. Dezember 2018 hinausgehende Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Autogas und Erdgas aufgenommen werden kann. Zudem hält er eine Prüfung der Frage für erforderlich, wie steuerliche Gestaltungen zu vermeiden sind, die sich aus der derzeitigen Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus sogenannten Streubesitzbeteiligungen ergeben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient bisher lediglich dazu, in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union vorzunehmen sowie Vorkehrungen zur Sicherung des Steueraufkommens zu treffen. Weitere Maßnahmen greifen Empfehlungen des Bundesrechnungshofs auf oder sollen der Vereinfachung im Besteuerungsverfahren dienen.