Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5173) zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vorgelegt. Damit würden sich die Vertragsparteien untereinander verpflichten, Amtshilfe in Steuersachen zu leisten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies umfasse die Möglichkeit gleichzeitiger Steuerprüfungen und die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Weiter gehe es um gegenseitige Hilfe bei der Beitreibung (einschließlich Sicherungsmaßnahmen) und bei der Zustellung von Schriftstücken. Des Weiteren sollen zwei oder mehr Vertragsparteien für Fallkategorien und nach Verfahren bestimmte Informationen automatisch austauschen können.

Über den Gesetzentwurf will der Bundestag am 18.06.2015 erstmalig beraten.