Bundesregierung, Pressemitteilung vom 21.12.2011
Die Bundesregierung sorgt für sinkende Steuern. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf 1.000 Euro angehoben. Der Rentenbeitragssatz sinkt und ein neues Gesetz verbessert die medizinische Versorgung auf dem Land. Die Neuregelungen im Überblick finden Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
Steuern sinken (1.1)
Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1.000 Euro – Steuererklärung wird einfacher.
Weniger Rentenbeitrag (2.1)
Der Beitragssatz sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent. Beschäftigte und Unternehmen werden entlastet.
Wieder mehr Landärzte (3.1)
Neues Gesetz verbessert medizinische Versorgung auf dem Land – mehr Leistungen für Patienten.
Familienpflegezeit hilft, Pflege und Beruf zu vereinbaren (2.8)
Angehörige können Teilzeit mit Gehaltsausgleich arbeiten, wenn sie Familienmitglieder pflegen wollen.
Pflegesätze steigen (3.2)
In der häuslichen Pflege werden alle Pflegesätze angehoben.
Meilenstein für Kinderschutz (4.1)
Bundeskinderschutzgesetz hilft Eltern in schwierigen Lebenslagen. Zusammenarbeit im Jugendschutz verbessert.
Erstmals Mindestlöhne für Zeitarbeiter (2.6 und 2.7)
Außerdem erhalten Gebäudereiniger und Dachdecker höhere Mindestlöhne.
Grundsicherung erhöht (2.10)
Das Arbeitslosengeld II steigt im kommenden Jahr um 10 Euro für Alleinstehende. Auch andere Regelsätze werden erhöht.
Förderung Erneuerbarer Energien stärker an den Markt angepasst (5.1)Modernisierung des EEG ändert Schwerpunkte.
- Änderungen für Steuerzahler
1.1. Steuersenkungen und Steuervereinfachungen
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.000 Euro (vorher 920 Euro). Dies gilt bereits rückwirkend für 2011. Die Anhebung des Pauschbetrags führt dazu, dass über eine halbe Million Arbeitnehmer keine Belege mehr einreichen müssen. Insgesamt ist somit für rund 22 Millionen Arbeitnehmer – etwa 60 Prozent aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer – kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklärung mehr erforderlich.
- Aufwendungen für die eigene erste Berufsausbildung oder ein Erststudium sind weiterhin Sonderausgaben. Der Höchstbetrag für Sonderausgaben steigt zum 1. Januar 2012 auf 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro). Eine Berücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist in der Regel nicht möglich. Fortbildungskosten (nach dem Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums) sind als Werbungskosten absetzbar. Das gilt auch für ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
- Die Berechnung der Entfernungspauschale wird einfacher. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden Tag einzeln belegt werden. Ein Nachweis ist nur nötig, wenn diese Kosten höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr. Die Entfernungspauschale beträgt für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer.
- Eltern können Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen – egal, ob die Kinder aus beruflichen oder privaten Gründen betreut werden. Somit können alle Mütter und Väter ihre Betreuungskosten mit der Steuererklärung 2012 geltend machen. Gleichzeitig wird sie einfacher, weil eine von drei Seiten der „Anlage Kind“ wegfällt. Insgesamt lassen sich Kinderbetreuungskosten von maximal 4.000 Euro im Jahr absetzen.
- Die Einkommensüberprüfung für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren. Das erspart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise. Sie bekommen auch dann weiter Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums etwas hinzuverdient. Bisher mussten die Eltern nachweisen, dass der Zuverdienst ihrer Kinder nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr betrug.
Hinweis: Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums gibt es aber nur noch Kindergeld, wenn die Eltern nachweisen, dass die Kinder weiter für einen Beruf ausgebildet werden (z.B. zweite Ausbildung oder Anschlussstudium). Außerdem dürfen sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Auch bei geringfügiger Beschäftigung (Arbeitsentgelt maximal 400 Euro/Monat) gibt es auf Nachweis weiter Kindergeld.
1.2. Elektronische Lohnsteuerkarte auf 2013 verschoben
Die elektronische Lohnsteuerkarte ist ein elektronisches Verfahren zum Abzug der Lohnsteuer vom Gehalt. Sie wird die Karte aus Papier ablösen. Der für 2012 vorgesehene Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen technischer Probleme auf den 1. Januar 2013 verschoben. Die bisherige Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 bleibt bis dahin weiter gültig. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten weiter. Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z. B. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer sie beim Finanzamt ändern lassen.
- Änderungen für Arbeitnehmer
2.1. Weniger Rentenversicherungsbeitrag
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dadurch um insgesamt 2,6 Milliarden Euro entlastet.
2.2. Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West steigt von 5.500 auf 5.600 Euro für das Jahr 2012. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost bleibt wie 2011 bei 4.800 Euro.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Grenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Der Einkommensanteil, der über diesen Grenzbetrag liegt, ist beitragsfrei. Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2010. Die Lohnzuwachsrate 2010 beträgt +2,09 Prozent in den alten und +1,97 Prozent in den neuen Ländern.
2.3. Mindestbeitrag für alle Riester-Sparer
Alle Riester-Sparer müssen künftig einen Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro zu Ihrem Vertrag erbringen. Damit sind nun auch diejenigen dazu verpflichtet, die über ihren Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt sind und bisher keinen eigenen Beitrag geleistet haben. Nachzahlungen möglich: Für Sparer, die in der Vergangenheit unwissentlich keinen Eigenbeitrag geleistet haben und deren Zulagen zurückgefordert wurden, sind Nachzahlungen möglich. Die Anbieter von Riester-Verträgen sollen ihre Kunden in Kürze darüber informieren.
2.4. Einstieg in die „Rente mit 67“
Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 bedeutet das, dass die Lebensarbeitszeit je einen Monat pro Jahrgang länger dauert. Für die Jahrgänge 1959 bis 1963 wird im Zeitraum von 2024 bis 2029 das Renteneintrittsalter um zwei Monate pro Jahrgang steigen. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt künftig die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
2.5. Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung erhöht
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 50.850 Euro (Jahreseinkommen) für das Jahr 2012. 2011 waren es 49.500 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze (= Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird – wie in der Vergangenheit auch – an die Lohnzuwachsrate angepasst. Wer mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.
2.6. Erstmals Mindestlohn für Zeitarbeiter
Für gut 900.000 Beschäftigte in der Zeitarbeitsbranche gelten ab dem 1. Januar 2012 verbindliche gesetzliche Mindestlöhne. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013.
Der Mindestlohn beträgt 7,01 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie 7,89 Euro für die übrigen Bundesländer.
Zum 1. November 2012 steigt der Mindestlohn auf 7,50 Euro bzw. 8,19 Euro.
2.7. Mindestlohn für Gebäudereiniger und Dachdecker angehoben
Für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigungsbranche gelten ab 1. Januar 2012 neue gesetzliche Mindestlöhne. Die Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013. Die Anhebung erfolgt in zwei Stufen:
Für die Innen- und Unterhaltsreinigung im Westen von 8,55 Euro auf 8,82 Euro für das Jahr 2012 und ab 1. Januar 2013 auf 9,00 Euro. Im Osten von 7,00 Euro auf 7,33 Euro für das Jahr 2012 und ab dem 1. Januar 2013 auf 7,56 Euro.
Für die Glas- und Außenreinigung verbleiben die Mindeststundenlöhne im Westen bei 11,33 Euro.
Im Osten steigen sie von jetzt 8,88 Euro auf 9,00 Euro ab 1. Januar 2013.
Auch für die gut 87.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk gelten bundesweit neue gesetzliche Mindestlöhne. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2013. Die Anhebung erfolgt in zwei Stufen: Der Mindeststundenlohn erhöht sich von derzeit 10,80 Euro auf 11,00 Euro ab 1. Januar 2012. Ab 1. Januar 2013 erfolgt eine weitere Anhebung auf 11,20 Euro.
2.8. Beruf und Pflege vereinbaren
Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, tritt am 1. Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft.
Die Familienpflegezeit soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.
Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt – so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers „abgearbeitet“ ist.
2.9. Ausgleichsabgabe erhöht
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5 Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Zum 1. Januar 2012 erhöht sich die Ausgleichsabgabe wie folgt:
Erfüllungsquote heute (monatlich) künftig (monatlich)
3 bis unter 5 Prozent 105 € 115 €
2 bis unter 3 Prozent 180 € 200 €
0 bis unter 2 Prozent 260 € 290 €
Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig wird.
2.10. Grundsicherung für Arbeitsuchende erhöht
Die Grundsicherung für Alleinstehende steigt um insgesamt zehn Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 374 Euro. Auch andere Regelsätze werden erhöht. Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr 2012 (+ Veränderung gegenüber 2011)
Regelbedarfsstufe 1 (Alleinlebend) 374 Euro + 10 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (Paare/Bedarfsgemeinschaften) 337 Euro + 9 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer) 299 Euro + 8 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren) 287 Euro unverändert
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis unter 14 Jahren) 251 Euro unverändert
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 6 Jahren) 219 Euro + 4 Euro
- Änderungen bei Gesundheit und Pflege
3.1. Wieder mehr Ärzte auf dem Land
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung schafft neue Anreize für Ärzte, sich in medizinisch schlecht versorgten Gebieten niederzulassen. Dort entfällt z.B. die Residenzpflicht. Das heißt, die Ärzte müssen nicht mehr dort wohnen, wo sie arbeiten. Die Abrechnungen können dabei von der üblichen Mengenbegrenzung ausgenommen werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Ärzte wird verbessert. Sie können sich wegen Geburt, Kindererziehung sowie Pflege Angehöriger länger vertreten lassen.
Das Versorgungsstrukturgesetz sieht weitere allgemeine Verbesserungen für gesetzlich Versicherte vor, dazu zählen u. a.:
- Die Leistungen der Krankenkassen werden deutlich ausgeweitet. Dies gilt insbesondere für chronisch und schwer Kranke.
- Wartezeiten bei Fachärzten sinken.
- Fachärztliche Leistungen können künftig auch Krankenhausärzte erbringen.
- Gesetzlich Versicherte werden zukünftig über ärztliche Leistungen und die Kosten informiert.
- Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt bundesweit die Notdienstnummer 116117.
- Bis Ende 2012 sollen mindestens 70 Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.
- Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen können auch zu Hause zahnärztlich betreut werden.
- Wenn einer Krankenkasse die Insolvenz droht, können Versicherte leichter zu einer anderen Kasse wechseln. Niemand bleibt ohne gesetzliche Krankenversicherung.
Außerdem tritt die neue Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) in Kraft. Zahnärzte sind verpflichtet, Patienten bei zahntechnischen Leistungen über 1.000 Euro einen Kostenvoranschlag anzubieten.
3.2. Mehr Geld für Pflege
Pflegebedürftige und ihre Angehörige erhalten mehr Leistungen. Das gilt für die Pflege im häuslichen Umfeld, im stationären Bereich und für Pflegevertretungen.
Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1510 auf 1550 Euro und für Härtefälle von 1825 auf 1918 Euro.
- Kinderschutz verbessert
Meilenstein für Kinderschutz in Deutschland
Das neue Bundeskinderschutzgesetz regelt Hilfe für junge Eltern in schwierigen Lebenslagen – vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Zudem können sie künftig auch den Rat einer geschulten Familienhebamme nutzen. Für die Kinder- und Jugendhilfe werden verbindliche Standards Pflicht. Beim Kinderschutz arbeiten künftig Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Ärzte und Polizei in Netzwerken zusammen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 2012 stellt der Bund 30 Millionen Euro, 45 Millionen für 2013 und ab 2014 dauerhaft 51 Millionen zur Verfügung. Damit können zehn Prozent aller Familien mit Neugeborenen betreut werden.
- Energie und Umwelt
5.1. Erneuerbare-Energien-Gesetz modernisiert
Ziel der Energiewende ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben – und das so kosteneffizient wie möglich. Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird die Förderung dieser Energien noch stärker an den Markt angepasst. Die Produktion wird sich künftig noch mehr an der Nachfrage orientieren; Prämien schaffen den Anreiz dazu. Die bislang hohe Vergütung für Biomasseanlagen sinkt, während die Förderung für Windenergieanlagen auf See steigt. Bei der Photovoltaik wird die Vergütung umso stärker sinken, je schneller der Ausbau gelingt. Die Vergütung der Photovoltaik fällt deswegen zum 1. Januar um 15 Prozent. Für die zweite Jahreshälfte ist eine weitere Senkung vorgesehen, voraussichtlich um sechs bis neun Prozent. Für stromintensive Firmen und mittelständische Betriebe sind verbesserte Ausgleichsregelungen vorgesehen.
5.2. Neue CO2-Grenzwerte für Autos
Autohersteller müssen ab dem 1. Januar 2012 für ihre Neuwagenflotte einen durchschnittlichen CO2-Grenzwert einhalten. Überschreitet ein Hersteller den Wert, ist eine Strafe fällig. Die Höhe des Bußgelds ist gestaffelt, je nach Überschreitung des Durchschnittsgrenzwerts.
5.3. Europäischer Flugverkehr am Klimaschutz beteiligt
Seit 1990 haben sich die Emissionen durch die Luftfahrt in Europa fast verdoppelt. Deswegen schreibt die EU für den Flugverkehr ab Januar 2012 eine Obergrenze für die Emission von Treibhausgasen vor. Sie liegt zunächst bei 85 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2004 bis 2006. Ab 2013 soll dieser Wert auf 82 Prozent sinken.
Die finanzielle Belastung für die Passagiere bleibt durch den Emissionshandel relativ gering. Ein einfaches Flugticket von Berlin nach Mallorca kostet beispielsweise höchstens 1,50 Euro mehr.
- Sonstiges
6.1. Pfändungsschutzkonto
Das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Schuldnerinnen und Schuldnern einen unbürokratischen Weg, weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Während einer Kontopfändung verbleibt den Betroffenen ein unpfändbarer Teil der Einkünfte, über den sie weiter verfügen können.
6.2. Bundeshaushalt 2012:Konsolidieren und Wachstum schaffen
Mit dem Bundeshaushalt 2012 und der Finanzplanung bis 2015 senkt die Bundesregierung die Neuverschuldung. Der Bundeshaushalt 2012 unterbietet die Schuldenbremse des Grundgesetzes fünf Jahre früher als zwingend vorgeschrieben. Er bleibt um 15 Milliarden Euro unter dem Grenzbetrag. Die Aufnahme neuer Schulden wird in den kommenden Jahren bis 2015 auf 14,7 Milliarden Euro zurückgeführt. Das gesamtstattliche Defizit ist 2012 auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes reduziert und liegt damit deutlich unter der Drei-Prozent-Vorgabe des Maastricht-Vertrags.
Gleichzeitig investiert der Bund mehr Geld in die Zukunftsfelder Energie sowie Bildung und Forschung. Allein in Bildung und Forschung fließt die Rekordsumme von 12,9 Milliarden Euro.
Für den Bundeshaushalt 2012 sind geplant:
Einnahmen 280 Milliarden Euro,
Nettokreditaufnahme: 26,1 Milliarden Euro,
Ausgaben: 306,02 Euro
Weitere Informationen
6.3. Bund entlastet Kommunen bei Grundsicherung
Die Bundesregierung beteiligt sich künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil steigt von derzeit 15 auf 45 Prozent. In weiteren Schritten werden die Kommunen 2013 zu 75 Prozent entlastet, ab 2014 zu 100 Prozent.