StBK Hessen, Pressemitteilung vom 14. Februar 2017

Für Unternehmen gilt seit dem 1. Januar 2017 der digitale Lohnnachweis in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser dient als Basis zur Beitragsberechnung der Versicherung und ist nun mit systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder Ausfüllhilfen an den Unfallversicherungsträger bis zum 16. Februar 2017 zu übermitteln.

Arbeitgeber sind von ihren zuständigen Berufsgenossenschaften bereits durch Informationsschreiben über dieses neue Nachweisverfahren informiert. Alle Unternehmen, die Steuerberater mit der Lohnabrechnung beauftragt haben, sollten die in dem Schreiben enthaltene Zugangs-PIN unverzüglich an die entsprechende Steuerberaterkanzlei weitergeben. Da nur mit dieser PIN die notwendigen Daten abgerufen und der digitale Lohnnachweis erstellt werden kann, müssen die Steuerberater gegebenenfalls auch aktiv ihre Mandanten auf die Überlassung der Zugangsdaten ansprechen. Im Rahmen einer zweijährigen Übergangsregelung ist zusätzlich zum digitalen Verfahren der Lohnnachweis in Papierform abzugeben. Ab dem Jahr 2019 sollen die Berufsgenossenschaften dann die Daten nur noch digital erhalten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de/de/kontakt.