Geschäftstätigkeiten in mehr als einem Mitgliedstaat machen oft den Umgang mit mehreren Steuerverwaltungen in verschiedenen Sprachen erforderlich. Die Erfüllung mehrerer Mehrwertsteuerpflichten kann für Unternehmen sehr belastend und teuer sein. Mit dem am 13.01.2012 angenommenen Vorschlag wurde ein erster Schritt hin zu einer zentralen Anlaufstelle für alle elektronisch erbrachten Dienstleistungen gemacht, die den Unternehmen ab dem 1. Januar 2015 die Arbeit erleichtern wird. Wie in der Kommissionsmitteilung über die Zukunft der Mehrwertsteuer (siehe IP/11/1508) vom vergangenen Dezember festgelegt, wird das Konzept einer zentralen Anlaufstelle für den grenzüberschreitenden Handel in der EU als erstes in den Bereichen E-Commerce, Rundfunk- und Telekomdienste Anwendung finden. In Zukunft wird die Kommission anstreben, die zentrale Anlaufstelle schrittweise auf andere Waren und Dienstleistungen auszudehnen.

Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Die Komplexität des aktuellen EU-Mehrwertsteuersystems behindert Geschäfte im Binnenmarkt. Die zentrale Anlaufstelle wird die grenzüberschreitende Expansion europäischer Start-up-Unternehmen erheblich erleichtern. Und dies wird wiederum Wachstum und Beschäftigung schaffen.“

In der kürzlich angenommenen Mitteilung über die Zukunft der Mehrwertsteuer wurde hervorgehoben, dass einer voll entwickelten zentralen Anlaufstelle – eine in dem Plan der Kommission vorgeschlagenen Maßnahme zur Verringerung der Verwaltungslast – ein hoher Stellenwert zukommt.

Der heutige Vorschlag bezieht sich auf Aspekte, wie den Umfang der Regelung, Berichtspflichten, MwSt-Erklärungen, Währung, Zahlungen, Aufzeichnungen usw., für die gemeinsame Vorschriften nötig sind. Die für den 1. Januar 2015 vorgesehene Umsetzung einer Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle für EU-Anbieter von Telekommunikations-, Rundfunk- und Elektronikdienstleistungen für Endverbraucher stellt einen großen Schritt hin zu einer Vereinfachung der Vorschriften für die MwSt-Pflichten in der EU dar. Die zentrale Anlaufstelle wird Unternehmen in die Lage versetzen, die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat zu erklären und zu entrichten, in dem sie niedergelassen sind, und nicht dort, wo ihr Kunde sich befindet. Die zentrale Anlaufstelle, die derzeit auf Anbieter elektronischer Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern beschränkt ist, wird auf EU-Unternehmen sowie Rundfunk- und Telekomdienste ausgeweitet. Und in der Zukunft soll die zentrale Anlaufstelle noch weitere Tätigkeiten umfassen, einschließlich Warenlieferungen. Der heute von der Kommission angenommene Vorschlag ist ein erster Schritt im Rahmen eines umfangreichen Arbeitsprogramms, das zu einer schnellen und erfolgreichen Umsetzung der neuen Regelung führen wird. Die Kommission ruft alle Mitgliedstaaten auf, diesen Maßnahmen im Jahr 2012 zuzustimmen. Ein gemeinsamer Ansatz ist entscheidend für die Entwicklung der IT-Systeme, die den erforderlichen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden in den 27 Mitgliedstaaten ermöglichen werden, und für ihre vollständige Umsetzung bis 2015.