Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 27.03.2014
Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich heute auf der Finanzministerkonferenz in Berlin auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige geeinigt. „Das ist ein Durchbruch für mehr Steuergerechtigkeit. Ich bin sehr zufrieden. Baden-Württemberg hat sich mit zentralen Forderungen durchgesetzt,“ sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid am 27. März 2014.
So wird der Strafzuschlag mindestens verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur derjenige straffrei bleiben, der ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 Euro einen Strafzuschlag in Höhe von 10 Prozent bezahlt. Und es soll geprüft werden, ob der Zuschlag noch weiter erhöht werden kann und zudem schon ab Hinterziehungssummen von weniger als 50.000 Euro greifen kann. „Wir dürfen es den Steuersündern nicht zu leicht machen, sich durch die Selbstanzeige reinzuwaschen. Deshalb war mir gerade die Erhöhung des Strafzuschlags wichtig“, so Schmid.
Außerdem muss jeder Steuerbetrüger in Zukunft seine Steuereinnahmen für die letzten 10 Jahre nacherklären. Bisher gilt das nur bei einer Hinterziehungssumme ab mindestens 50.000 Euro. Die Änderung geht auf eine Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg vom Mai 2013 zurück. Sie war damals an Schwarz-Gelb im Bundestag gescheitert. „Der ehrliche Steuerzahler darf gegenüber dem Betrüger nicht im Nachteil sein. Deshalb haben wir das Thema frühzeitig auf die Tagesordnung gesetzt“, erklärt Schmid.
Daneben ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen von pro Jahr 6 Prozent künftig eine weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.
Schließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt.
„Ich appelliere an meine Kollegen von Bund und Ländern, dass wir uns in den noch offenen Punkten schnell einigen. Dann kann Anfang Mai das Gesamtpakt zur Verschärfung der Selbstanzeige geschnürt werden. Ich hoffe, dass das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr beendet wird und die Regelung Anfang 2015 in Kraft tritt,“ so Schmid abschließend.
Seit Februar 2010 sind in Baden-Württemberg bis heute 19.889 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz und in Liechtenstein eingegangen. Dabei wurden über 1,7 Milliarden Euro an Kapitalerträgen nacherklärt. Dies hat zu Mehrsteuern in Höhe von rund 477 Millionen Euro geführt.