BFH, Pressemitteilung vom 27. Januar 2016

Die statistischen Zahlen des vergangenen Jahres bestätigen die anhaltend positive Entwicklung der letzten Jahre. Die Folge ist, dass die Entscheidungen zeitnäher ergehen können.

Im Jahr 2015 haben die elf Senate des Bundesfinanzhofs insgesamt 2.721 Verfahren erledigt. Die Erledigungen sind zwar – verglichen mit denen des Vorjahres – rückläufig, übersteigen allerdings noch deutlich die Zahl der eingegangenen Fälle. Im Ergebnis konnte so der Bestand an unerledigten Verfahren zum Ende des Jahres 2015 nochmals reduziert werden und hat sich mit nunmehr 1.857 weit unter der Grenze von 2.000 eingependelt.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim Bundesfinanzhof hat sich bereits seit mehreren Jahren bei acht Monaten stabilisiert. Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Aussagekräftiger ist daher die durchschnittliche Verfahrensdauer der Revisionen, in denen eine Sachentscheidung ergeht. Denn nur in diesen Verfahren geht es um die Klärung von entscheidungsbedürftigen Rechtsfragen. Sie beträgt im Berichtsjahr 20 Monate (nach 19 Monaten im Vorjahr). Bei den Nichtzulassungsbeschwerden liegt die Bearbeitungsdauer – wie im Vorjahr – bei sechs Monaten.

Leicht gesunken gegenüber dem Vorjahr ist der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen. Er beträgt in 2015 für alle Verfahren 19 % gegenüber 21 % im Vorjahr. Bei den Revisionen liegt der Erfolgsanteil bei 41 % (42 % in 2014), bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 14 % (17 % in 2014).

Auch im Berichtsjahr 2015 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. Nur noch 99 der zum Jahresende offenen Verfahren (rd. 5 %) sind vor 2014 beim Bundesfinanzhof eingegangen.

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