Bundesfinanzhof, IV-R-55/11
Urteil vom 12.01.2017
Zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II vorgesehen
Für allgemein anwendbar erklärt durch BMF am 19. 6. 2017
Leitsatz:
- Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher oder auch betriebswirtschaftlicher Art (Know-how) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG.
- Der Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG unterliegt aber der Teil eines einheitlichen Franchiseentgelts, der auf die Überlassung gewerblicher Schutzrechte entfällt. Der betreffende Teil ist ggf. durch Schätzung zu bestimmen.
Gründe:
Bei dieser Entscheidung wurde nur der Leitsatz zur Veröffentlichung freigegeben. Über den Tatbestand und die Gründe wurde vom Senat eine Zugriffssperre beschlossen.