Die Europäische Kommission hat beschlossen, Griechenland wegen einer Erbschaftsteuerbefreiung für Erstwohnungen, die nur für EU-Bürger mit Wohnsitz in Griechenland gilt, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Die griechischen Rechtsvorschriften begünstigen ausschließlich Steuerzahler (Erben), die bereits in Griechenland wohnen und bei denen es sich in der Regel um griechische Staatsangehörige handelt. Dagegen benachteiligen sie diejenigen, die eine Immobilie in Griechenland erben, aber außerhalb des Landes wohnen, und bei denen es sich normalerweise um Ausländer oder um griechische Staatsangehörige handelt, die von ihren Grundfreiheiten Gebrauch gemacht haben und im Ausland arbeiten, studieren oder leben.

Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung stellt eine Verletzung des durch Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens garantierten freien Kapitalverkehrs dar.

Die Kommission übersandte Griechenland am 20. November 2013 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (MEMO/13/1005), in der sie Griechenland aufforderte, seine Rechtsvorschriften zu ändern. Da die nationalen Rechtsvorschriften nicht geändert wurden, wird die Sache nun dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt.