Die Europäische Kommission hat beschlossen, Irland wegen nicht ordnungsgemäßer Anwendung der Vorschriften für die steuerliche Kennzeichnung von Kraftstoff beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Gemäß den EU-Vorschriften zur steuerlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen sind Kraftstoffe, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen können, mit Farbstoffen zu kennzeichnen. Fischereifahrzeuge beispielsweise können Kraftstoff verwenden, der einem niedrigeren Steuersatz unterliegt; Freizeitboote dagegen müssen Kraftstoff verwenden, für den der normale Steuersatz gilt. Irland verstößt derzeit gegen EU-Recht, weil es die Verwendung von gekennzeichnetem Kraftstoff für den Betrieb von Freizeitbooten zulässt. Folglich können Freizeitboote den Fischereifahrzeugen vorbehaltenen Kraftstoff tanken, riskieren allerdings hohe Strafen, wenn sie bei Reisen in andere Mitgliedstaaten von den örtlichen Behörden kontrolliert werden.

Zudem ist Irland nach Auffassung der Kommission seiner Verpflichtung, einen Mindeststeuerbetrag gemäß der Richtlinie 2003/96/EG anzuwenden, nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Nach irischem Recht müssen Bootseigentümer die Differenz zwischen der für gekennzeichnetes Gasöl entrichteten Steuer und der Steuer, die anfiele, wenn das Gasöl zum Normalsatz besteuert worden wäre, an den Fiskus abführen. Die geringe Zahl von Steuererklärungen lässt aber darauf schließen, dass der Mindeststeuerbetrag nicht angewendet wird.

Hintergrund

Die Europäische Kommission übermittelte Irland am 22. April 2014 eine Aufforderung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (MEMO/14/293), in der Irland aufgefordert wurde, seine einschlägigen Rechtsvorschriften zu ändern. Da dies nicht geschehen ist, hat die Kommission beschlossen, den Gerichtshof zu befassen.