Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.10.2012
Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2013 (17/10000, 17/10604) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11190) angenommen. Das Gesetz enthält eine Fülle von steuerrechtlichen Änderungen. Unter anderem werden der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender, die Bezüge von Reservisten und das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst und anderen zivilen Freiwilligendiensten steuerfrei gestellt. Für Unterhaltsempfänger bleibt künftig ein „angemessenes Hausgrundstück“ bei der Ermittlung des eigenen Vermögens unberücksichtigt. Im Grunderwerbsteuerrecht werden eingetragene Lebenspartner rückwirkend zum 1. August 2001 in allen noch nicht bestandskräftigen Altfällen Ehepartnern gleichgestellt. Die Umsatzsteuerbefreiung wird auf Heilbehandlungen im Rahmen der hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung ausgeweitet. Für Unternehmen werden die steuerlichen Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt. Der Bundestag lehnte in einer namentlichen Abstimmung mit 306 Nein-Stimmen zu 244 Ja-Stimmen einen Änderungsantrag der SPD (17/11193) ab, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotels wieder abzuschaffen. Keine Mehrheit fand auch ein Änderungsantrag der Linken (17/11194), wonach eine Steuervergünstigung nur solchen Körperschaften gewährt werden dürfe, die nicht gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen. Auch die Grünen scheiterten mit zwei Änderungsanträgen (17/11195, 17/11196). Zum einen wandten sie sich gegen die beschlossene Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Unternehmen, weil dies zu Steuermindereinnahmen führen würde, zum anderen sollten steuerrechtliche Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen, zum Beispiel im Hinblick auf den Kinder- und Betreuungsfreibetrag, beseitigt werden. Über letzteren Antrag wurde namentlich abgestimmt. 253 Abgeordnete stimmten mit Ja, 288 mit Nein, neun enthielten sich der Stimme. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der SPD (17/11197), Lebenspartnerschaften steuerrechtlich mit Ehen gleichzustellen, Begünstigungen für die Unternehmensnachfolge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ändern, um missbräuchliche Gestaltungen wie Cash-GmbHs zu verhindern, und Aufbewahrungsfristen steuerrelevanter Unterlagen nicht zu verkürzen.