Der Bundesrat hat am 15.03.2019 dem Brexit-Steuerbegleitgesetz zugestimmt, das der Bundestag am 21.02.2019 beschlossen hat.

Das Gesetz soll dazu beitragen, den deutschen Finanzmarkt nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU stabil und funktionsfähig zu halten. Dabei zielt es in erster Linie darauf ab, unerwünschte Rechtsfolgen und Nachteile für Unternehmen im Finanzsektor zu vermeiden und steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen.

Außerdem lockert das Gesetz den Kündigungsschutz für sog. Risikoträger bedeutender Banken. Damit soll eine Abwanderung von Instituten auf dem britischen Finanzmarkt nach Deutschland erleichtert werden.

Insgesamt werden 14 Gesetze und Verordnungen angepasst. Die Änderungen greifen sowohl bei einem „No-Deal“-Szenario, also dem ungeregelten Ausritt, als auch bei einem geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU.

Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es soll am 29.03.2019 in Kraft treten.

Weitere Informationen
Länder stimmen Brexit-Steuerbegleitgesetz zu Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des VereinigtenKönigreichs Großbritannienund Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG, BR-Drs. 84/19 – PDF, 403 KB)

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 15.03.2019

Länder stimmen Brexit-Steuerbegleitgesetz zu
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