Der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat einen automatischen Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten über Steuersparmodelle von Konzernen angeregt.

Die Kommission werde dazu einen Vorschlag vorlegen, kündigte Juncker am 12.11.2014 in Brüssel an. Umstrittene Steuerentscheide der Behörden in seinem Heimatland Luxemburg seien in Übereinstimmung mit nationalem Recht und internationalen Regeln gewesen. Als früherer Ministerpräsident Luxemburgs trage er dafür die politische Verantwortung. „Wenn es keine Steuerharmonisierung in Europa gibt, dann kann dies das Ergebnis sein“, sagte Juncker. Als Kommissionspräsident werde er die Steuerharmonisierung in Europa vorantreiben: „Ich hoffe, dass die 28 Mitgliedstaaten diesen Ehrgeiz teilen werden“, sagte er.

Steuervorabentscheide („tax rulings“) für Unternehmen sind eine eingespielte Praxis in 22 europäischen Ländern. Die Steuerbehörden erläutern darin einzelnen Unternehmen, wie die von ihnen zu entrichtende Körperschaftsteuer berechnet wird oder bestimmte Steuervorschriften angewendet werden. Steuerentscheide können jedoch staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften beinhalten, wenn ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Unternehmensgruppe selektiv begünstigt wird.

Die Kommission untersucht bereits Steuerpraktiken in einigen Mitgliedstaaten, die einige Unternehmen begünstigen könnten: Die Kommission hat vor kurzem förmliche Verfahren in Irland, den Niederlanden und Luxemburg eröffnet und Informationsanfragen an andere Mitgliedstaaten versandt. Für Luxemburg betreffen die laufenden Untersuchungen die Steuerentscheide für Amazon und Fiat Finance & Trade. Voraussichtlich bis Ende der Woche wird die Kommission weitere Details zu den Untersuchungen betreffend des Unternehmens Starbucks in den Niederlanden veröffentlichen.