Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, um zu erreichen, dass die spanischen Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Investitionen in gebietsfremde Unternehmen dem EU-Recht entsprechen.

Nach spanischem Recht beinhalten die Steuervorschriften für ausländische Dividenden (d. h. Dividenden, die ein gebietsfremdes Unternehmen an ein spanisches Unternehmen ausschüttet) mehr Auflagen als diejenigen für inländische Dividenden (d. h. Dividenden, die in Spanien ansässige Unternehmen ausschütten). So muss ein spanisches Unternehmen, das in ein gebietsfremdes Unternehmen investiert und die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen möchte, mehr Auflagen erfüllen (beispielsweise in Bezug auf das Einnahmenvolumen und die Beteiligung der Anteilseigner) als bei inländischen Investitionen. In anderen Fällen wird die Steuervergünstigung für inländische, nicht aber für ausländische Dividenden gewährt.

Hintergrund

Die Kommission übermittelte Spanien im Juni 2013 eine Aufforderung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (MEMO/13/583), in der Spanien ersucht wurde, seine Steuervorschriften für Investitionen in gebietsfremde Unternehmen zu ändern, da sie nach Auffassung der Europäischen Kommission unvereinbar sind mit den in den EU-Verträgen verankerten Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit, des freien Warenverkehrs und des freien Kapitalverkehrs.

Da die spanischen Rechtsvorschriften nicht geändert wurden, hat die Kommission beschlossen, den Gerichtshof zu befassen.