Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, um sicherzustellen, dass die spanischen Rechtsvorschriften, nämlich das Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht in den Territorio Histórico de Bizkaia, mit dem EU-Recht vereinbar sind.

Gemäß den Vorschriften des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts in den Territorio Histórico de Bizkaia unterliegen Schuldtitel, die von den örtlichen Behörden (der Comunidad Autónoma del País Vasco, den Diputaciones Forales oder den Entidades Locales Territoriales de los tres Territorios Históricos) ausgestellt werden, im Vergleich zu anderen, in anderen EU/EWR-Staaten ausgestellten ähnlichen Titeln erbschaftsteuerrechtlichen Vergünstigungen. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung stellt eine Diskriminierung gegenüber öffentlichen Schuldtiteln anderer Mitgliedstaaten der EU oder des EWR dar.

Hintergrund

Die Kommission übermittelte Spanien am 21. Februar 2013 (MEMO/13/122) eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der Spanien aufgefordert wurde, die Bestimmungen seines Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts in den Territorios Históricos de Alava y Bizkaia zu ändern, da sie mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs nicht vereinbar sind. Da nur das Territorio Histórico de Alava seine Rechtsvorschriften geändert hat, wird die Angelegenheit nun in Bezug auf das Territorio Histórico de Bizkaia an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen.