Die Europäische Kommission hat sich vorgenommen, die Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen europaweit zu verbessern. Zu diesem Zweck hat sie den „Entwurf einer Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter“ vom 9.4.2014 (COM [2014] 212 final) vorgelegt. Nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) ist der vorliegende Richtlinienentwurf zur Erreichung des Ziels ungeeignet. Um die Ziele, die sich die EU-Kommission im Hinblick auf die Förderung insbesondere kleiner Unternehmen im Binnenmarkt gesetzt hat, erreichen zu können, hält der DStV eine europaweit einheitliche, neue Gesellschaftsform für besser geeignet. Diese sollte – gleich der europäischen Aktiengesellschaft SE – neben den bestehenden nationalen Gesellschaftsformen angesiedelt werden, um ausschließlich national tätige Unternehmen nicht zu beeinflussen.

Der DStV fordert in seiner Stellungnahme E 01/15 klare und verbindliche Regelungen zum Gründungsverfahren, zu Registereinträgen, Identitätsprüfungen, Sicherung des Eigenkapitals und Transparenz in der Rechnungslegung. Nur so wird die neue Gesellschaftsform von den Unternehmen und Verbrauchern angenommen und sich im Geschäftsverkehr bewähren.