Der Finanzausschuss hat am 10.10.2018 ein neues Steuerabkommen mit Tunesien gebilligt.

Bis auf die Fraktion Die Linke, die sich enthielt, stimmten alle anderen Fraktionen dem von der Bundesregierung eingebrachten den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 08.02.2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drs. 19/4464 – PDF, 791 KB) zu. Doppelbesteuerungen würden bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis darstellen, heißt es in dem Entwurf. Vorgesehen ist u.a. eine Reduzierung der Quellensteuer bei Dividenden und Schachtelbeteiligungen in bestimmten Fällen.

juris-Redaktion
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 747 v. 10.10.2018

Steuerabkommen mit Tunesien gebilligt
Silvia SlubikSteuerberater
  • Staatl. gepr. Betriebswirt