- LG Koblenz, Urteil vom 05. Februar 2014 – 15 O 234/13 –, juris
Orientierungssatz
- 1. Ergibt sich aus der der Bilanz beigefügten Bescheinigung, dass der Steuerberater die Unterlagen und Zahlen nicht geprüft hat, so kann mit dem Kreditgeber des Mandanten kein Auskunftsvertrag über dessen wirtschaftliche und finanzielle Situation zustandekommen.