Der Bundesrat hat am 23.11.2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November 2019 beschlossen hatte.

Ziel der Neuregelungen ist es unter anderem, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen. Künftig haften deshalb Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – z.B. Amazon oder eBay – für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen. Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung der verschärften Regeln.

Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5%. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag.

Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen in 15 Steuergesetze, u.a. zur Anpassung an EU-Recht und an die Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BFH.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll in großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Weitere Informationen
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BR-Drs. 559/18 – PDF, 669 KB)

juris-Redaktion
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 23.11.2018

Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets kommt
Silvia SlubikSteuerberater
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