Die Bundesregierung hat den Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz nicht rechtzeitig erhöht. Deshalb erhalten viele Arbeitnehmer ab Januar knapp 2 Euro zu wenig Nettogehalt im Monat. Auch wenn die Beträge niedrig sind, geht es hier ums Prinzip, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Denn der Gesetzgeber lässt Arbeitnehmer auf ihr Geld warten.

Dies dürfte auch Arbeitgeber ärgern. Sie müssen die Lohnabrechnungen auf eigene Kosten korrigieren. Noch stärker betroffen sind Familien mit Kindern. Der Gesetzgeber hätte bereits im vergangenen Jahr den Kinderfreibetrag und das Kindergeld anheben müssen.

Das Bundeskabinett hat am 28.01.2015 den 10. Existenzminimumbericht beschlossen. Im Existenzminimumbericht wird ausgewiesen, wie hoch der sog. Grundfreibetrag ist. Dies ist der Betrag, der nicht besteuert werden darf. Er beträgt derzeit 8.354 Euro und müsste nach dem Entwurf des 10. Existenzminimumberichts seit dem 1. Januar bei 8.472 Euro und damit um 118 Euro höher liegen. Der Gesetzgeber hätte den Betrag also bereits im vergangenen Jahr ändern müssen, so dass ab diesem Januar mit dem neuen Betrag hätte gerechnet werden können. Bereits vor zwei Jahren hatte der Gesetzgeber den höheren Grundfreibetrag erst im Januar und damit zu spät verabschiedet. Viele Arbeitnehmer mussten bis nach Ostern auf ihr Geld warten – und die Arbeitgeber mussten eine Extra-Korrekturabrechnung vornehmen.