Der steuerliche Grundfreibetrag und die Leistungen für Kinder sollen erhöht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (18/4649) vor. Die Haushaltsausgaben für Bund, Länder und Gemeinden sollen jährlich etwa 3,745 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung) betragen.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden soll. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine weitere Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen.