Familien sollen in den nächsten Jahren steuerlich stark entlastet werden.

Dies plant die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (BT-Drs. 19/4723 – PDF, 687 KB). Damit sinkt die Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung). Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 01.07.2019. Allein dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Mrd. Euro, erwartet die Bundesregierung, die die Bedeutung der familienpolitischen Maßnahmen betont: „Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel.“ Die Erhöhung des Kindergeldes führt im Gegenzug allerdings zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, so dass der Staat dort 2019 rund 130 Mio. Euro und ab 2020 rund 260 Mio. Euro spart. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 01.01.2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 01.01.2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.

Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Mrd. Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der „kalten Progression“ auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifes verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen i.H.v. 2,2 Mrd. Euro und 2020 i.H.v. 2,1 Mrd Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die Erhöhung des Kindergeldes. Zugleich wird die Regierung aber aufgefordert, dass sich Bund dauerhaft an den Kosten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung von jährlich mindestens zwei Mrd. Euro beteiligt. In ihrer Gegenäußerung stellt die Bundesregierung fest, sie sehe derzeit keinen Grund für eine Verbindung des Familienentlastungsgesetzes mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

juris-Redaktion
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 734 v. 08.10.2018

Kindergeld steigt 2019 um zehn Euro
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