OLG Köln, Urteil vom 16. Januar 2014 – I-8 U 7/13, 8 U 7/13 –, juris

Orientierungssatz

Macht der bisherige Alleingesellschafter einer GmbH als Schaden den Anfall von Einkommen- und Gewerbesteuer geltend, die durch die Aufdeckung stiller Reserven entstanden sind im Zusammenhang mit einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf einen im Unternehmen arbeitenden Familienangehörigen zur Vermeidung der Sozialversicherungspflicht, so ist eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Danach sind die ersparten Sozialabgaben in die Schadensberechnung einzubeziehen.