BGH, Urteil vom 30. Januar 2015 – V ZR 171/13 –, juris

Orientierungssatz

Ein Vertrag, in dem sich ein Ehegatte verpflichtet, Grundstücke auf den anderen Ehegatten zu übertragen, ist nicht wegen sittenwidriger Übervorteilung nichtig, wenn eine Übertragung nur Zug um Zug entweder gegen Befreiung von auf den Grundstücken lastenden Darlehensverbindlichkeiten oder gegen Stellung einer entsprechenden werthaltigen Sicherheit stattfinden soll.