BGH, Beschluss vom 20. Juni 2013 – IX ZR 208/10 –, juris

Orientierungssatz

Wird ein Ehegatte steuerlich beraten oder in den Schutzbereich eines Steuerberatungsvertrages einer Gesellschaft einbezogen, an der er eine Beteiligung hält, so muss der Steuerberater den Mandanten über die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Ausnutzung der Möglichkeiten aus der Zusammenveranlagung von Ehegatten unter Mitwirkung dritter Personen unterrichten.